Eine Baugenehmigung ist bei dem Aufbau einer Photovoltaikanlage  nicht erforderlich. Bei  denkmalgeschützten Gebäuden gibt es Ausnahmen, da eine Photovoltaikanlage das Erscheinungsbild eines Hauses verändert. In solchen Fällen muß eine Genehmigung bei der regionalen Behörde eingeholt werden.

Sie sollten bei einem denkmalgeschützten Gebäude bei den Behörden anmerken,  dass es die  Änderungen des Bau- und Raumordnungsgesetzes von 1998 gibt. Danach gehört es zu den Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung, "die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien" zu berücksichtigen (§1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 BauGB).