Investoren einer Photovoltaikanlage werden mit einer erhöhten Vergütung für den eingespeißten Strom gefördert. Dies betrifft Photovoltaikanlagen auf Freiflächen, sowie Gebäuden.
Für alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 1.1.2010 in Betrieb gehen, werden folgende Einspeisevergütungen gesetzlich vorgegeben:
- Photovoltaikanlagen auf Freiflächen erhalten 28,75 Cent pro kWh Solarstrom
- Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bis 30 kWp erhalten 39,57 Cent pro kWh Solarstrom
- Photovoltaikanlagen auf Gebäuden größer 30 kWp erhalten für den Anteil über 30 kWp 37,64 Cent pro kWh Solarstrom
- Photovoltaikanlagen auf Gebäuden größer 100 kWp erhalten für den Anteil über 100 kWp 35,62 Cent pro kWh Solarstrom
- Photovoltaikanlagen auf Gebäuden größer 1000 kWp erhalten für den Anteil über 1000 kWp 29,70 Cent pro kWh Solarstrom
Bei Photovoltaikanlagen, die ab dem 01.01.2009 installiert werden und kleiner als 30 kWp sind, wird auch der selbstgenutzte Strom mit 25,01 Cent pro kWh Solarstrom vergütet.
Mit dem eingesparten Strombezug liegt dann die Vergütung bei ca. 45 Cent.
Die Vergütung ist für 20 Jahre fest und wird jeweils bis Ende des Jahres gezahlt. Für PV-Anlagen, die in 2009 installiert werden bis zum 31.12.2030.
Ab dem 1.1.2011 werden die Vergütungssätze für dann neu installierte PV-Anlagen pro Jahr um 8 - 10 % reduziert
Link zum Gesetz: www.solarserver.de/solarmagazin/eeg_04.pdf


